Corona und Pendlerpauschale

Auch in Zeiten von Corona-bedingten Einschränkungen behalten Pendler weiterhin den vollen Anspruch auf das Pendlerpauschale, selbst wenn sie die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – etwa wegen Telearbeit oder Dienstverhinderung – weniger häufig zurücklegen.

Hälftesteuersatz für die Betriebsveräußerung für (pensionierte) Ärzte

Mit dem 3. Corona-Gesetz wurde sichergestellt, dass Ärzte, die nach Vollendung des 60. Lebensjahres ihre Praxis veräußert oder aufgegeben haben und dabei von der begünstigten Besteuerung mit dem halben Durchschnittssteuersatz Gebrauch gemacht haben, bei Wiederaufnahme der ärztlichen Tätigkeit während der Corona-Pandemie (im Jahr 2020) diesen begünstigten Hälftesteuersatz behalten können.