Aufwandsentschädigungen für Mitarbeit bei Testungen oder Impfaktionen
Aufwandsentschädigungen, die für die Mitarbeit bei Testungen oder Impfaktionen gewährt
werden, sind von der Einkommensteuer befreit.
Steuerberater – Wirtschaftstreuhänder
Aufwandsentschädigungen, die für die Mitarbeit bei Testungen oder Impfaktionen gewährt
werden, sind von der Einkommensteuer befreit.
Seit dem 1.4.2012 unterliegen sämtliche Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen der
Immobilienertragsteuer. Erfasst von der Steuerpflicht sind jedoch nur entgeltliche Erwerbs- bzw.
Veräußerungsvorgänge.
Es gibt steuerlich zwei Möglichkeiten, Vermögen aufgrund des Gesellschafterverhältnisses von
einer Kapitalgesellschaft auf die Gesellschafter zu übertragen. Einerseits die
kapitalertragsteuerpflichtige Ausschüttung und andererseits die kapitalertragsteuerfreie
Einlagenrückzahlung.
Aufgrund des COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes besteht eine bis 31.12.2022 befristete
Umsatzsteuerbefreiung für COVID-19-Tests (COVID-19-In-vitro-Diagnostika) und COVID-19-
Impfstoffe.
Unlängst hat das Finanzministerium in den Liebhaberei-Richtlinien wichtige Ergänzungen und
Klarstellungen vorgenommen.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verlängerte ebenso wie die Finanzbehörden das
Zahlungsziel für coronabedingte Beitragsrückstände bis Ende Juni 2021. Nun müssen die
aufgelaufenen Rückstände sukzessive abgebaut werden.
Neben ertrag-, umsatz- und grunderwerbsteuerlichen Überlegungen empfiehlt es sich bei der
Begründung eines Fruchtgenussrechts, auch etwaige gebührenrechtliche Konsequenzen zu
beachten.
Der gesamte touristische Bereich ist von der Covid-19-Krise massiv betroffen. Deshalb wurde nun
die Zielgruppe für den Ausfallsbonus erweitert.